Wem gehört Ötzi?
Viele Menschen, die uns im archeoParc besuchen, interessiert, wie und wann Ötzi gefunden wurde. Manche interessieren sich auch für die Besitzverhältnisse von Ötzi. Unsere Kulturvermittlerin Simone Bacher erzählt:
“Wem gehört Ötzi?“ wollte letzthin ein Herr bei der Sonntagsführung wissen. Diese Frage impliziert rechtliche, aber auch ethische Überlegungen. Was sagt das Gesetz zu Bodendenkmälern? Kann ein Leichnam jemanden gehören? Aber der Reihe nach:
Ötzi wird Italiener
Die Altersklasse 40+ wird sich wahrscheinlich noch daran erinnern, wie Ötzi 1991 am Tisenjoch gefunden wurde. Anfangs ging man davon aus, dass die Gletschermumie auf österreichischem Staatsgebiet gelegen hätte und deshalb Österreich gehöre. Erst eine Neuvermessung der Grenze brachte Klarheit: Ötzi lag um genau 92,5 Metern auf italienischem Boden.
Die Entdecker von Ötzi, das Ehepaar Simon aus Nürnberg, wird’s damals nicht gefreut haben: Nach österreichischem Gesetz stünde dem Finder nämlich die Hälfte des Eigentums am Schatzfund zu.
Wer‘s findet, dem gehört’s?
Italien regelt Angelegenheiten wie diese anders: Archäologische Bodenfunde gehören dem Staat oder richtiger: sie gehören dem Volk und der Staat übernimmt die Aufgabe, sie fachgerecht zu untersuchen, zu konservieren und sie, wenn möglich, der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Wer also einen Fund macht, muss diesen den zuständigen Behörden melden, hat aber keinen Anspruch auf Miteigentum.
Bei Ötzi verkompliziert sich die Lage ethisch: Es handelt sich um menschliche Überreste. Nach über 5000 Jahren lassen sich keine Verwandten mehr finden, denen sein Körper und seine Hinterlassenschaften übergeben werden könnten. Auch die öfters vorgebrachte Forderung, Ötzis Leichnam zu begraben, scheint nicht nur aufgrund seines unschätzbaren archäologischen Wertes bizarr.
Was denken Sie darüber? Wären Sie Entscheidungsträger, was würden Sie mit Ötzi machen? Lassen Sie es uns wissen unter info@archeoparc.it.